Beim Kauf einer Immobilie zu zahlende Steuern:
Neubau |
Bestehende Immobilie |
Bauland |
Wert des Baulands 16% MWSt. |
Keine |
Landwert 7% MWSt. |
Angegebener Immobilienwert 7% MWSt. |
Angegebener Immobilienwert 7% Übertragungssteuer–ITP |
Keine |
Notarkosten und Grundbuch-Gebühren ca. 1% |
Notarkosten und Grundbuch-Gebühren ca. 1% |
Notarkosten und Grundbuch-Gebühren ca. 1% |
Steuern für die Eigentumsurkunde
0.5% (des angegebenen Werts) |
Steuern für die Eigentumsurkunde
0.5% (des angegebenen Werts) |
Steuern für die Eigentumsurkunde
0.5% (des angegebenen Werts) |
Kapitalertragssteuer, zahlbar vom Verkäufer |
Kapitalertragssteuer, zahlbar vom Verkäufer |
Kapitalertragssteuer, zahlbar vom Verkäufer |
Wenn Sie ein Haus, beziehungsweise eine Immobilie in Spanien kaufen, können Sie damit rechnen, dass Ihnen zusätzlich zum Kaufpreis selbst nochmal Kosten in Höhe von etwa 10 Prozent des Kaufpreises entstehen.
Eine Beispielrechnung für eine Immobilie im Wert von 100.00 Euro:
MWSt. (Für Neubauten , 7%) |
7.000 |
Stempelgeld (Für Neubauten 1%) |
1.000 |
Anwaltsgebühren (etwa 1%) |
1.000 |
Notargebühren (etwa 0,5%) |
500 |
Grundbucheintrag und Gestorgebühren (etwa 0.5%) |
500 |
Insgesamt |
10.000 |
Steuern, die nicht immer beim Kauf einer Immobilie in Spanien anfallen:
- Plusvalia Steur: Eine örtlich zu entrichtende Steuer, die beim Kauf oder Verkauf von bereits bestehenden Immobilien fällig wird und von der Wertsteigerung des Grundstücks seit dem letzten Verkauf abhängt.
Gebühren zum Anschluss an das Wasser- und Elekrizitätsnetz werden nur für Neubauten erhoben. |