Wenn Sie Ihren Umzug nach Spanien planen, dann sollten Sie sich frühzeitig Gedanken um eine Krankenversicherung machen.
Die Mehrzahl der in Spanien lebenden Menschen ist durch das Soziale Sicherheitssystem (INSALUD) medizinisch abgesichert. Die Ärzte in Spanien sind hochqualifiziert und übertreffen oftmals ihre Kollegen in den anderen Ländern Europas. Die medizinische Versorgung wird vor allem durch die öffentlichen Krankenhäuser und die „Centros de Salud“ sichergestellt.
Wenn Sie in Spanien leben sind Sie im Normalfall durch das Gesetz zur sozialen Sicherheit versichert und müssen keine Versicherungsbeiträge in Ihrem Heimatland zahlen.
Sollten Sie für längere Zeit in Spanien leben, dort aber nicht arbeiten, oder wenn Sie in Spanien ansässig und in Besitz einen europäischen Passes sind, haben Sie die selben Ansprüche auf medizinische Versorgung wie die Spanier. Dazu benötigen Sie die Europäische Krankenversicherungskarte (EHC) , die seit dem 1. Juli 2004 nach und nach die Formulare E111 und E128 ablöst.
- Das Formular E111 gilt für Touristen und in Spanien nicht ansässige Immobilienbesitzer mit europäischem Pass.
- Das Formular E328 gilt für Studenten.
Sie sollten die Europäische Krankenversicherungskarte bereits vor Ihrem Umzug, beziehungsweise Ihrem längeren Aufenthalt in Spanien, in Ihrem Heimatland beantragen. Sollten Sie in Spanien erkranken und nicht im Besitz der Karte sein, müssen Sie andernfalls alle durch die Erkrankung entstandenen Kosten (Krankenhausaufenthalt, Artzkosten, Medikamente...) zunächst selbst tragen und in der Regel im Vorraus bezahlen. Bewahren Sie in diesem Fall die Zahlungsbelege auf, um die Kosten zumindest teilweise von Ihrer Krankenversicherung erstattet zu bekommen.
Gemäß der europäischen Gesetzgebung gilt die EHC nicht, wenn Sie speziell zur medizinischen Behandlung nach Spanien, beziehunsgweise in andere europäische Länder reisen.
Benötigen Sie eine spezielle medizinische Behandlung, müssen Sie das Formular E112 ausfüllen. Zahnärtzliche Behandlungen und Krankenrücktransporte sind durch die EHC nicht abgedeckt.
Informationen zu den aktuell genutzten Formularen:
Das Formular E121 gilt für europäische Bürger. Es ist beim nationalen Gesundheitsamt erhältlich und sichert Sie im Fall von Unfällen oder kurzfristigen Erkrankungen ab.
Sie müssen das ausgefüllte Formular bei dem Nationalen spanischen Gesundheitsamt (INSS) registrieren lassen. In der Regel können Sie das in jedem „Centro de Salud“ machen. Sie werden dann per Post über das für Sie zuständige Krankenzentrum und Ihren Arzt informiert.
Das Formular E111 gilt für Besitzer spanischer Immobilien, die nicht in Spanien ansässig sind, aber einen Großteil des Jahres im Land verbringen. Bei dem E111 handelt es sich um ein europaweites Standardformular, welches normalerweise auf jedem Postamt zu erhalten ist. Es ermöglicht Bürgern der Europäischen Union kostenfreie medizinische Behandlung beim Besuch eines europäischen Auslands.
Besucher aus Nicht-EU-Staaten
Sollten Sie für eine Weile in Spanien leben wollen, ohne Bürger der EU zu sein, sollten Sie sich vor Ihrer Anreise mit dem spanischen Konsulat in Verbindung setzen. Dort können Sie sich nach den Formularen erkundigen, die Sie in Spanien benötigen werden. Zudem können Sie nach bilateralen Abkommen zur Gesundheitspflege fragen.
Sie können auch private Krankenversicherungen abschliessen, die Ausgaben sind allerdings bis auf wenige Ausnahmen nicht erstattungsfähig.
Die wichtigsten spanischen Privatversicherer sind:
- Mapfre
- DKV Seguros
- Asisa
- Sanitas
- Adeslas
- Winterthur
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