Die Auto Versicherung in Spanien ist ein Vertrag zwischen Ihnen und der Versicherungsgesellschaft, der Sie im Falle eines Autounfalles finanziell absichert. Als Gegenleistung für Ihre Versicherungsbeiträge übernimmt die Versicherung die im Vertrag vereinbarten Kosten, zum Beispiel für die Reperatur von Schäden am Fahrzeug oder für medizinische Versorgung.
- Kasko-Versicherung: Die Versicherung kommt für Schäden an Ihrem Auto oder Diebstahl Ihres Fahrzeuges auf.
- Haftpflicht: Die Versicherung übernimmt die Kosten, die durch Ihr Verschulden Dritten entstehen, wie etwa durch Personenschaden oder Beschädigung des Kfz.
- Medizinische Versorgung: Die Versicherung zahlt für die ärztliche Behandlung und gegebenenfalls für die Rehabilitation, Lohnausfälle und Begräbnis.
Verschiedene Typen von Kfz-Versicherungen in Spanien
Haftpflichtversicherung (seguro de terceros o de responsabilidad civil obligatoria):
Diese Versicherung sichert Sie gegen jede Forderung ab, die von jemanden gestellt wird, der eine Verletzung oder einen finanziellen Schaden durch einen von Ihnen verursachten Unfall erlitten hat. Dazu gehören etwa Fahrer und Mitfahrer eines in den Unfall verwickelten Autos wie auch Ihre eigenen Mitfahrer, falls Sie nicht Ihrer Familie angehören.
Diese Basisversicherung kommt nicht für die Schäden auf, die Ihnen entstehen. Die meisten Versicherungsnehmer in Spanien wählen diese Art von Kfz-Versicherung und sichern dann über Zusatzversicherungen ihr Fahrzeug, ihre Familie und sich selbst mit ab.
Im Fall einer Verletzung ist der Verursacher nicht zur Leistung von Entschädigungen verpflichtet, wenn die Unfallursache auf fahrlässiges Verhalten Seitens des Opfers oder höhere Gewalt zurückzuführen ist.
Die Haftpflichtversicherung kommt nicht für Schäden auf, die unter folgenden Bedingungen entstehen:
- Wenn der Fahrer unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stand.
- Wenn das Fahrzeug von einem Dritten ohne Erlaubnis des Versicherungsnehmers gefahren wurde.
- Wenn der Fahrer nicht im Besitz eines gültigen Führerscheins war.
In diesen Fällen zahlt die Versicherung nur an geschädigte Dritte und wird die Ausgaben dafür gegebenenfalls vom Versicherungsnehmer zurückfordern.
Vollkaskoversicherung (seguro a todo riesgo)
Die Vollkaskoversicherung sichert die Personen- und Sachschäden ab, die nicht von der Haftpflicht abgedeckt sind.
- Verletzungen von: Versicherungsnehmer, Fahrzeugbesitzer, Fahrer und Ehepartner, Nachkommen und Vorfahren, Verwandten und Mitfahrern
- Schäden am Fahrzeug, unabhängig davon wer die Schuld trägt. Dies schließt auch Feuerschäden sowie zerstörte Scheiben ein, wenn das Auto geparkt war.
- Beschädigung von Gegenständen, die sich im Fahrzeug befinden.
- Diebstahl von Gegenständen aus dem Fahrzeug.
- Anwaltskosten im Fall eines Gerichtsprozesses.
Ausländische Fahrzeuge in Spanien
Nicht in Spanien ansässige Personen, die für einen längeren Zeitraum in Spanien leben, können ihr Auto mit deutschem Kennzeichen fahren, solange das Fahrzeug im Heimatland versichert ist. Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen können mittlerweile nicht mehr in Spanien versichert werden. Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei Ihrer Versicherungsgesellschaft, ob Sie auch für Schäden im europäischen Ausland, beziehungsweise in Spanien haftet. |