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Spanische Lebensversicherungen garantieren Ihrer Familie finanzielle Unterztützung für den Fall Ihres Ablebens. Somit können etwa Hypotheken-Raten, Studiengebühren und andere laufende Kosten beglichen werden, ohne den Lebensstandard zu gefährden.
Die Lebensversicherung (Seguro de Vida) dient zudem zur Finanzierung des Begräbnisses und der Rückzahlung ausstehender Schulden, etwa für Teile der medizinischen Versorgung, die Ihre Krankenversicherung nicht übernimmt. Ihre Hinterbliebenen müssen diese Kosten begleichen und können dabei nicht mehr auf Ihr Einkommen zählen.
Die Person, für welche die Lebensversicherung gilt, ist der „Versicherungsnehmer“, der Empfänger der Versicherungspolice im Falle Ihres Ablebens ist der „Begünstigte“. Da die Namen der Begünstigten in der Versicherungspolice genannt werden, müssen diese nicht erst auf die Aufteilung des Erbes warten, um die Police ausgezahlt zu bekommen.
Beim Abschluss einer Lebensversicherung wird die Versicherung Sie in der Regel einer medizinischen Untersuchung unterziehen lassen. Die Versicherungsgesellschaft kann zudem bestimmte Leistungsansprüche ausklammern, etwa bei Tod durch Suizid.
Wenn Sie nach dem Kauf einer Immobilie in Spanien eine Hypothek aufnehmen wollen, ist es üblich, dass die Bank den Abschluss einer Lebensversicherung von Ihnen verlangt, um die Rückzahlung der Hypothek auch für den Fall Ihres Todes zu garantieren.
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