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WEITERE SPANISCHE STEUERN

SPANISCHE KFZ STEUER (Impuesto de Circulación)

Wie auch in Deutschland ist die Auto Steuer in Spanien vom Hubraum des Fahrzeugs abhängig. Die Steuer liegt zwischen 15 und 100 Euro und beträgt für ein durchschnittliches Auto etwa 60 Euro. Sie ist nur dann zu zahlen, wenn das Fahrzeug in Spanien zugelassen ist.

Die Kfz Steuer ist einmal jährlich zu zahlen, normalerweise im März oder April. Der Steuerbeleg muss beim Steueramt vorgelegt werden.

Ein in Europa zugelassenes Auto kann ohne Zahlung von Mehrwertsteuer oder Zoll in Spanien angemeldet werden.

ERBASCHFTSSTEUER / SCHENKUNGSSTEUER (Impuesto de Sucesiones)

Die Erbschaftssteuer ist in Spanien vom Erben zahlbar, wenn sein Vermögen durch den Nachlass eines Verstorbenen anwächst.

Die Schenkungssteuer ist in Spanien vom Empfänger zahlbar, wenn sein Vermögen durch eine Schenkung einer lebenden Person anwächst.

Wer ist für die Zahlung dieser Steuern verantwortlich?

  • Die Steuern sind von den Erben, beziehungsweise den Nutznießern zu zahlen, wenn sie in Spanien ansässig sind und sich der Nachlassgegenstand in Spanien befindet.

Wann und wo sind Erbschafts- und Schenkungssteuer zu zahlen?

  • Die Erbschaftssteuer ist innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt des Erbes zu zahlen.
  • Die Schenkungssteuer ist innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Schenkung zu zahlen.

Beide Steuern werden beim örtlichen Steueramt bezahlt (Delegación Provincial de al Consejería de Economía y Hacienda).

Verminderung der Erbschaftssteuer:

Der Umfang der Steuerabzüge hängen mit dem Verhältnis von Erben und Verstorbenem zusammen. Dabei gelten folgende Bedingungen:

  • Die Erben (Ehefrau/Ehemann, Kinder oder Eltern) sind ebenso wie der Verstorbene seit mindestens drei Jahren in Spanien ansässig.
  • Die zu erbende Immobilie war der Hauptwohnsitz des Verstorbenen.
  • Der Erbe wird die Immobilie in den nächsten zehn Jahren nach Antritt des Erbes nicht verkaufen. Andernfalls ist die Erbschaftssteuer zum Zeitpunkt des Verkaufs zu zahlen.

Sie sollten sich bezüglich der Steuerpflichtigkeit und den möglichen Steuerabzügen juristisch beraten lassen.

Geltende Steuersätze:

Nettowert der Zahlung in Euro

Verwandschaftsgrad

 

G.1

G.2

G.3

0 - 402,678.11 Euro

1.00

1.5882

2.00

402,678.11 - 2.007,380.4 Euro

1.05

1.6676

2.10

2,007,380.4 - 4.020.771 Euro

1.10

1.7471

2.20

über 4.020.771 Euro

1.20

1.9059

2.40

Gruppe 1: Kinder, Adoptivkinder, Enkel, Ehepartner, Eltern, Großeltern (direkte Verwandte).
Gruppe 2: Cousin(en), Nichten, Neffen, entfernte Verwandte (Vor- und Nachfahren).
Gruppe 3: Weiter, inklusive unverheiratete Lebenspartner.

GESELLSCHAFTSSTEUER (Impuesto de Sociedades)

Die Gesellschaftssteuer ist eine unmittelbare Steuer auf Geschäftsgewinne, die während des Berechnungszeitraums erzielt werden. Der Berechnungszeitraum ist normalerweise identisch mit dem Kaldenerjahr und darf nicht mehr als 12 Monate betragen.

Spaniens Standardsatz für die Gesellschaftssteuer liegt bei 35 Prozent. Kleine und mittlere Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als drei Millionen Euro können von einigen steuerlichen Anreizen profitieren:

  • Für die ersten 90.000 Euro des zu versteuernden Gewinns gilt ein Steuersatz von 30 Prozent.
  • Schnellere Abschreibung bestimmter Betriebsvermögen.
  • 10 Prozent Steuergutschrift für Investitionen und Kosten in den Bereichen Internet, IT und Kommunikation.

GEWERBESTEUER (I.A.E. Impuesto de Actividades Económicas)

Jährlich zu zahlende Steuer für gewerblich tätige Einzelunternehmer und Personengesellschaften. Um die Schaffung von Betrieben zu fördern, sind viele kleinere Unternehmen mit einem Jahresumsatz von unter 60.000 Euro in Spanien von dieser Steuer befreit.

Der Steuersatz hängt von vielen Faktoren ab, zum Beispiel der Größe und Lage des Betriebes, des Wirtschaftssektors und der Anzahl der Beschäftigten. Die Gewerbesteuer wird direkt an das Spanische Finanzamt (Agencia Tributaria) gezahlt.
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