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Umsatzsteuer (IVA)
Die Umsatzsteuer auf eine Immobilie liegt normalerweise bei sieben Prozent, sie kann beim Kauf von einem Immobilienvermittler oder einer Immobilienfirma allerdings auch 16 Prozent betragen. Diese Steuer ist beim Kauf einer neuen Immobilie zu bezahlen.
Grunderwerbssteuer (ITP - Impuesto de Transmisiones Patrimoniales)
Die Grunderwerbssteuer liegt bei sieben Prozent und wird fällig, wenn Sie in Spanien eine Immobilie von einer Privatperson erwerben. Sie gilt, wenn eine Immobilie den Besitzer wechselt, aber nicht für eine neue Immobilie. Sie ist immer dann zu zahlen, wenn keine Umsatzsteuer (IVA) anfällt.
IVA und ITP beziehen sich jeweils auf den Katasterwert der Immobilie im Grundbuch (escitura pública).
Notargebühren
Die Notargebühren werden in der Regel vom Käufer der Immobilie gezahlt. Diese Gebühren sind festgeschrieben und hängen von der Größe der Immobilie ab.
Der Notar beglaubigt die Unterzeichnung der Verkaufsdokumente (Contrato de Compra-Venta) durch Käufer und Verkäufer und stellt sicher, dass Kaufvertrag, Lizenzen und sonstige Dokumente den spanischen Gesetzen entsprechen.
Grundbucheintragsgebühren (Registro de la Propiedad)
Kaufen Sie eine Immobilie in Spanien, so müssen Sie den Eintrag in das spanische Grundbuchregister bezahlen. Erst dann kann die Immobilie auf Ihren Namen überschrieben werden. Damit diese Eintragung vorgenommen werden kann, sollten Sie die beim Kauf anfallenden Steuern zahlen und die entsprechenden Belege dem Katasteramt vorlegen.
Wer ist beim Kauf einer Immobilie in Spanien für die Zahlung welcher Steuern verantwortlich?
Der Käufer zahlt: IVA oder ITP, Notargebühren und Grundbucheintragsgebühren.
Der Verkäufer zahlt: Gebäudeertragssteuer und Plusvalia.
Benötigte Unterlagen und Dokumente zum Zahlen der Steuern beim Kauf einer Immobilie in Spanien: Um die Steuern zu bezahlen, benötigen Sie eine spanische Identifikationsnummer, die NIE (numero de identificación extranjero) und die Steuernummer NIF (numero de identificación fiscal).
Plusvalia
Diese Steuer basiert auf der Wertsteigerung des Grundstücks (nicht der Immobilie) seit dessen letzten Verkaufs. In der Regel wird diese Steuer vom Verkäufer bezahlt, kann aber, mit beidseitigem Einverständnis, auch vom Käufer gezahlt werden.
Grundsteuer (IBI - Impuesto de bienes inmuebles)
Die Grundsteuer ist einmal jährlich von Immobilienbesitzern, egal ob ansässig oder nicht, an die Gemeinde zu zahlen, in welcher die Immobilie registriert ist. Im Normalfall ist sie im Herbst zu zahlen. Sie wird auf den Katasterwert der Immobilie im Grundbuch erhoben, also auf den offiziellen Wert der Immobilie. Zudem hängt Sie von der Größe der Gemeinde ab und wird alle zehn Jahre angepasst. In der Regel kann diese Steuer per Bankeinzug gezahlt werden und den Besitzer somit vor dem Zahlungsverzug bewahren. |