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Kaufen Sie ihr Haus in Spanien, um es in den Ferien zu nutzen oder ingsesamt weniger als 183 Tage im Jahr dort zu leben, gelten sie als nicht ansässig. Als nicht ansässiger Eigentümer eines Hauses in Spanien haben Sie folgende Pflichten:
- Sie brauchen einen Ansprechpartner in Spanien, der Sie in steuerrechtlichen Angelegenheiten vertreten kann.
- Sie müssen eine spanische Einkommenssteuererklärung abgeben und Steuern auf ihre spanischen Einkünfte zahlen.
- Sie müssen die Kommunalabgaben zahlen.
- Sie müssen eine Erklärung über ihren Vermögensstand in Spanien machen und gegebenenfalls Vermögenssteuer dafür zahlen.
- Sie müssen Ihre übrigen Rechnungen, wie etwa Strom und Telefon, bezahlen. Am einfachsten lässt sich dies per Bankeinzug erledigen.
Kaufen Sie ihr Haus in Spanien, um dort fest zu leben, gelten sie als ansässig und müssen folgendes beachten:
- Beantragen Sie eine Arbeitserlaubnis oder die Erlaubnis, ein Unternehmen zu gründen.
- Kümmern Sie sich um den Import ihres Autos, um den Möbeltransport, usw.
- Befinden Sie sich im Ruhestand, sollten Sie mit Ihrer Bank klären, wie Sie ihre Rente am einfachsten auf ihr spanisches Konto transferieren können.
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